Posts Tagged ‘Prüfung’
Kein Prüfungsrücktritt wegen Dauerleiden
Die Thematik ist nicht neu, hat es aber dieses Mal bis zum Oberverwaltungsgericht geschafft. Die Leitsätze sind:
Will ein Prüfling von mehreren erbrachten Prüfungsleistungen zurücktreten, muss nicht nur der Rücktrittswille eindeutig zum Ausdruck gebracht werden, sondern müssen auch die Prüfungsleistungen, auf die sich der Rücktritt beziehen soll, eindeutig bezeichnet werden.
Zur Bezeichnung krankheitsbedingter Rücktrittsgründe genügt in der Regel nicht die Angabe der Erkrankung. Vielmehr müssen die Krankheitssymptome dargelegt werden, die die Prüfungsunfähigkeit im Prüfungszeitpunkt begründen sollen.
Es obliegt dem Prüfling, sich unverzüglich um eine Aufklärung seines Gesundheitszustands zu bemühen, sobald ihm die Beeinträchtigung seines Leistungsvermögens bewusst geworden ist.
Quelle: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2017/14_A_2071_16_Urteil_20170221.html
Erfolgreiches Widerspruchsverfahren beim Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamt
Rechtsanwalt Christian Reckling konnte erneut erfolgreich ein Widerspruchsverfahren gegen das Niedersächsische Landesjustizprüfungsamt am OLG Celle im Rahmen der Ersten Juristischen Staatsprüfung führen.
Nach erfolgter Akteneinsicht wurden insgesamt fünf Aufsichtsarbeiten und deren zugrundeliegende Bewertungen angefochten, wobei bei zwei Aufsichtsarbeiten beide Votanten ihre Bewertungen im Widerspruchsverfahren angehoben haben.
Mein Mandant erfüllt nunmehr die Voraussetzungen zur Zulassung zur mündlichen Prüfung. Ich wünsche viel Erfolg und drücke die Daumen.
Widerspruch Zweites Juristisches Staatsexamen
Rechtsanwalt Christian Reckling konnte erneut erfolgreich ein Widerspruchsverfahren gegen das Prüfungsamt beim Hanseatischen OLG im Rahmen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung führen. Nach erfolgter Akteneinsicht wurden mehrere Aufsichtsarbeiten angefochten, wobei bei einer Aufsichtsarbeit beide Votanten ihre Bewertungen um jeweils einen Punkt angehoben haben. Mein Mandant erfüllt nunmehr die Voraussetzungen zur Zulassung zur mündlichen Prüfung. Ich wünsche viel Erfolg und drücke die Daumen.
Rücktritt von der Prüfung – Erfolg gegen die Ostfalia HAW
Rechtsanwalt Christian Reckling konnte in einem Widerspruchsverfahren gegen die Ostfalia HAW (Wolfenbüttel) erfolgreich den Rücktritt von einer Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit durchsetzen. Mein Mandant hat somit einen weiteren Prüfungsversuch. Zudem müssen die Kosten unserer Beauftragung durch die Gegenseite erstattet werden. Ich wünsche viel Erfolg bei der erneuten Prüfung.
Rücktritt von der Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit
Rechtsanwalt Christian Reckling konnte in einem Widerspruchsverfahren gegen die Ostfalia HAW (Wolfenbüttel) erfolgreich den Rücktritt von einer Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit durchsetzen. Mein Mandant hat somit einen weiteren Prüfungsversuch, da die Prüfung als nicht unternommen gilt. Zudem müssen die Kosten unserer Beauftragung durch die Gegenseite erstattet werden.
Keine Angst vor Verböserung
Rechtsanwalt Christian Reckling hatte die Gelegenheit auf der Internet-Plattform „LEGAL TRIBUNE ONLINE“ einen Artikel zum Thema Prüfungsanfechtung zu verfassen. In dem erschienenen Artikel wird den Betroffenen deutlich gemacht, dass eine Prüfungsanfechtung mehr Chancen als Risiken bietet. Dies gilt nicht nur für den Fall des Nichtbestehens einer Prüfung. Auch in Fällen von Notenverbesserungen lassen sich Erfolge erzielen. Der Artikel ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar:
http://www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/pruefungsanfechtung-keine-angst-vor-verboeserung/
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