Bewertungs-/Beurteilungsfehler
Für Prüfungen gilt der verfassungsrechtlich abgeleitete Grundsatz, dass vertretbare Lösungen nicht als falsch bewertet werden dürfen. Eine derartige Bewertung berechtigt zur Prüfungsanfechtung. Der Begriff der Bewertungs- bzw. Beurteilungsfehler meint also, dass der Prüfer Richtiges oder Vertretbares als falsch bewertet hat, weil es entweder nicht seiner persönlichen Ansicht entspricht oder er fälschlicherweise der Meinung ist, diese Ansicht könne nicht vertreten werden. Im Prüfungsprozess muss der Prüfling den Bewertungsfehler darlegen, d.h. er trägt die Beweislast dafür, dass das von ihm aufgefundene Ergebnis tatsächlich entweder richtig oder jedenfalls vertretbar ist. Können Bewertungs- und Beurteilungsfehler seitens des Prüflings tatsächlich nachgewiesen werden, so kommt es zu einer Neubewertung der Prüfungsleistung, die bei Erfolg zur Höherbewertung führt.
Durch unsere langjährige Erfahrung als Repetitoren und Rechtsanwält:innen im Prüfungsrecht bringen wir die erforderliche Expertise mit, um Ihre Prüfungen auf etwaige Bewertungsfehler zu überprüfen und hierzu fundierte Begründungen anzufertigen. Genau auf diese Erfahrung können wir zurückgreifen, wenn es um die Frage geht, ob eine Lösung vertretbar ist oder nicht. Die Anfertigung einer stichhaltigen Begründung von Bewertungsfehlern erfordert eine hohe Expertise und einen großen Aufwand, den wir gern für Sie betreiben.
SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte betreuen in allen rechtlichen Fragen zum Prüfungsrecht.
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