pruefung anfechten

Wenn die Zulassung zu einer Prüfung verwehrt wird ...

Nichtzulassung zur Prüfung

Das Recht zum Rücktritt von einer Prüfung ...

Prüfungsunfähigkeit

Zum Umgang mit Störungen durch äußere Einwirkungen ...

Störungen während der Prüfung

Falsche Besetzung einer Prüfungskommission ...

Falschbesetzung

Neubewertung von Prüfungsleistungen ...

Bewertungs- / Beurteilungsfehler

Wissenschaftliches Fehlverhalten ...

Täuschungsvorwurf

(Un-)Zulässigkeit von elektronischen Prüfungen ...

Digitale Prüfungen

Studienplatz für Sommersemester

Das Recht der Universitäten und Fachhochschulen ...

Hochschulrecht

Schulrecht

Rechte und Pflichten von Lehrern, Schülern und Eltern ...

Prüfungsrecht2024-07-19T13:11:14+02:00

Sie haben eine Prüfung nicht bestanden? Sie halten die Bewertung Ihrer Prüfungsleistung für fehlerhaft? Es steht ein Täuschungsvorwurf im Raum?

Auf unserer Website finden Sie unter anderem einen Überblick über die Möglichkeiten, universitäre und staatliche (Abschluss-)Prüfungen, Klausuren, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen oder Staatsexamina jeglicher Fachrichtung anzufechten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit im Prüfungsrecht.

Der Bereich des Prüfungsrechts ist nicht selten von Emotionen geprägt und erfordert daher von Ihrem Rechtsbeistand Erfahrung und Kompetenz gepaart mit Sensibilität und Fingerspitzengefühl. Vertrauen Sie auf die umfassende Erfahrung der Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte. Unsere konsequente Spezialisierung auf die Kerngebiete unserer Tätigkeit gibt uns die Möglichkeit, uns unseren anspruchsvollen Mandaten mit hoher Professionalität zu widmen. Hierbei decken wir sämtliche Prüfbereiche ab, insbesondere die Folgenden:

  • Abitur
  • Universitäre Zwischen-/Schwerpunktbereichs- und Abschlussprüfungen
  • Erste und Zweite juristische Prüfung
  • Mündliche Prüfungen
  • Notarielle Fachprüfungen
  • Bachelor- und Masterprüfungen
  • Prüfungen im Medizinrecht
  • Prüfungen der IHK
  • Meisterprüfungen
  • Dissertationen
  • Täuschungsversuche

„Das Recht des Stärkeren
ist das größte Unrecht.“

Marie von Ebner-Eschenbach

Dr. Uwe Schlömer / Christin Jedro

Dr. Uwe Schlömer / Christin Jedro
Rechtsanwälte

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