Sie haben eine Prüfung nicht bestanden? Sie halten die Bewertung Ihrer Prüfungsleistung für fehlerhaft? Es steht ein Täuschungsvorwurf im Raum?
Auf unserer Website finden Sie unter anderem einen Überblick über die Möglichkeiten, universitäre und staatliche (Abschluss-)Prüfungen, Klausuren, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen oder Staatsexamina jeglicher Fachrichtung anzufechten.
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit im Prüfungsrecht.
Der Bereich des Prüfungsrechts ist nicht selten von Emotionen geprägt und erfordert daher von Ihrem Rechtsbeistand Erfahrung und Kompetenz gepaart mit Sensibilität und Fingerspitzengefühl. Vertrauen Sie auf die umfassende Erfahrung der Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte. Unsere konsequente Spezialisierung auf die Kerngebiete unserer Tätigkeit gibt uns die Möglichkeit, uns unseren anspruchsvollen Mandaten mit hoher Professionalität zu widmen. Hierbei decken wir sämtliche Prüfbereiche ab, insbesondere die Folgenden:
- Abitur
- Universitäre Zwischen-/Schwerpunktbereichs- und Abschlussprüfungen
- Erste und Zweite juristische Prüfung
- Mündliche Prüfungen
- Notarielle Fachprüfungen
- Bachelor- und Masterprüfungen
- Prüfungen im Medizinrecht
- Prüfungen der IHK
- Meisterprüfungen
- Dissertationen
- Täuschungsversuche
„Das Recht des Stärkeren
ist das größte Unrecht.“
Marie von Ebner-Eschenbach
Dr. Uwe Schlömer / Christin Jedro
Rechtsanwälte
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