FAQs2024-06-26T10:05:35+02:00
Wie gehen Sie vor, wenn ich eine Prüfungsanfechtung erwäge?2024-07-17T15:10:58+02:00

Zunächst legen wir für Sie fristwahrend Widerspruch ein und beantragen Akteneinsicht, sofern dies nicht bereits durch Sie geschehen ist. Im nächsten Schritt erfolgt durch uns die sorgfältige Prüfung und Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung. Nach einer Rücksprache mit Ihnen erfolgt die Anfertigung einer Widerspruchsbegründung durch uns. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, würden wir mit Ihnen im Anschluss daran die Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens besprechen.

Wie lange dauert eine Prüfungsanfechtung?2024-06-28T13:35:28+02:00

Von unserer Seite erfolgt selbstverständlich eine zügige Bearbeitung. Wie viel Zeit die Prüfungsanfechtung insgesamt in Anspruch nimmt, kann aber nicht pauschal beantwortet werden, da die Bearbeitungszeit in den einzelnen Bundesländern stark variiert. Zudem kommt es auch darauf an, wie viele Klausuren bzw. Prüfungen mittels einer Prüfungsanfechtung angegriffen werden.

Welche Nachteile drohen bei einer Prüfungsanfechtung?2024-06-28T13:35:46+02:00

Oftmals befürchten Prüflinge, dass ihnen bei einer Prüfungsanfechtung Nachteile drohen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Neubewertung der Prüfungsleistung darf nicht zu einer Herabsetzung der bereits erzielten Note führen.

Gibt es neben der Prüfungsanfechtung noch andere Möglichkeiten, die Prüfung zu wiederholen?2024-06-26T15:25:52+02:00

Ja, dies hängt aber im Einzelfall vom jeweiligen Studienfach ab. So gibt es beispielsweise im Bereich des niedersächsischen juristischen Staatsexamens die Möglichkeit eines Gnadenversuchs, wenn der Prüfungskandidat durch alle regulären Prüfungen durchgefallen ist. Die Zulassung dieses Antrags wird jedoch sehr restriktiv gehandhabt, da er mit engen Voraussetzungen verbunden ist.

Wie hoch sind die Erfolgschancen einer Prüfungsanfechtung?2024-06-28T13:37:12+02:00

Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass Sie für Ihre Entscheidung, ob Sie den Weg einer Prüfungsanfechtung wählen, auch eine Aussicht auf Erfolg prognostiziert haben möchten. Die jeweiligen Erfolgsaussichten hängen jedoch von so vielen unterschiedlichen Faktoren ab, dass es fahrlässig wäre, hier allgemeingültige Aussagen zu treffen. Natürlich gibt es gewisse, wiederum einzelfallbezogene und sich aus unserer Erfahrung ergebende Faktoren, die den Erfolg einer Prüfungsanfechtung beeinflussen und die wir Ihnen natürlich im Beratungsgespräch aufzeigen werden. Um das Kostenrisiko einer Prüfungsanfechtung für Sie im Hinblick auf die zunächst ungewissen Erfolgsaussichten zu minimieren, stellen wir – wie bereits beim Ablauf des Verfahrens dargelegt – eine schriftliche Überprüfung der Erfolgsaussichten voran, auf deren Basis wir Ihnen sodann eine Empfehlung für oder wider das weitere Verfolgen des Widerspruchsverfahrens geben.

Welche Kosten erwarten mich?2024-06-28T13:39:02+02:00

Im Rahmen des zunächst anzustrebenden Widerspruchsverfahrens ist zwischen den anwaltlichen Kosten sowie den Verwaltungsgebühren der Behörde zu unterscheiden. Die anwaltlichen Kosten werden von uns im Wege einer Honorarvereinbarung individuell mit Ihnen vereinbart und vorher besprochen. Es handelt sich insofern um transparente Pauschalpreise, sodass Sie bereits vor der Beauftragung exakt wissen, welche Kosten auf Sie zukommen werden.

Die Verwaltungsgebühren, welche die Behörde für das Widerspruchsverfahren verlangt, sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hierüber klären wir Sie für Ihren individuellen Fall jedoch auch im Erstberatungsgespräch auf. Gut zu wissen ist auch, dass diese Gebühren nur dann in voller Höhe anfallen, wenn der Widerspruch auch entschieden wird. Sollten Sie sich aufgrund weniger Erfolgsaussichten für eine Rücknahme des Widerspruchs entscheiden, so fallen die Kosten geringer aus. Einige Prüfungsämter sehen im Falle der Rücknahme des Widerspruchs sogar vollständig von der Geltendmachung der Verwaltungsgebühren ab.

Sollten Sie nach dem Widerspruchsverfahren das gerichtliche Klageverfahren anstreben, so fallen für dieses lediglich die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie Gerichtskosten an. Die Höhe dieser Kosten bemisst sich nach dem jeweiligen Streitwert, der je nachdem, um welche Art von Prüfung es sich handelt, variiert. Auch dies werden wir Ihnen jedoch für Ihren konkreten Einzelfall ausrechnen und umfassend darlegen.

Ist es sinnvoll einen Rechtsanwalt mit der rechtlichen Beratung und Vertretung bei einer Prüfungsanfechtung zu beauftragen?2024-06-28T12:47:38+02:00

Die Erfahrungen mit bisherigen Mandanten haben gezeigt, dass diese oftmals durch die Prüfungsentscheidung emotional befangen und enttäuscht sind. Durch diese emotionale Befangenheit ist es praktisch unmöglich eine substantiierte und vor allem objektive Begründung des Widerspruchs zu fertigen. Da das Rechtsinstrument der Prüfungsanfechtung viel Fingerspitzengefühl und vor allem die richtige Wortwahl erfordert, sollte daher ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Dieser hat neben der fachlichen Qualifikation den nötigen Abstand zu der bewerteten Prüfungsleistung und kann neutral darüber urteilen.

Was gilt es unbedingt bei einer Prüfungsanfechtung zu beachten?2024-06-28T12:47:59+02:00

Um überhaupt gegen eine Prüfungsentscheidung mit dem Ziel des Bestehens der Prüfung oder der Notenverbesserung vorzugehen, müssen Fristen eingehalten werden.

Die Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung ist grundsätzlich mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Danach muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Es ist dabei ratsam diesen vorsorglich einzulegen mit dem Antrag auf Akteneinsicht. Danach kann über das weitere Vorgehen entschieden werden. Der Widerspruch kann – wenn die Anfechtung nicht erfolgversprechend sein sollte und der Widerspruch nicht begründet wurde – ohne Kostentragungspflicht zurückgenommen werden.

Kann auch angefochten werden mit dem Ziel der Notenverbesserung?2024-06-28T12:48:19+02:00

Ja, dies macht einen beachtlichen Anteil aller Prüfungsanfechtungen aus und lohnt sich ganz besonders, wenn dadurch ein Notensprung erreicht wird.

Wann kann eine Prüfung angefochten werden?2024-06-28T12:48:42+02:00

Typische Anfechtungsgründe stellen sowohl Verfahrens- wie Bewertungsfehler dar.

In diesem Zusammenhang sind anerkannte Anfechtungsgründe, insbesondere:

  • Unzulässiger bzw. ungeeigneter Prüfungsstoff sowie sonstige Nichteinhaltung von Vorgaben der jeweils einschlägigen Prüfungsordnung (falsche Besetzung der Prüfungskommission, überlange Prüfungsdauer, unzureichende Befragung während der mündlichen Prüfung etc.)
  • Unzumutbare, physische Beeinträchtigungen während der Prüfungssituation (Hitze, Kälte im Prüfungsraum, Baulärm etc.)
  • „Prüfermängel” (fehlende fachliche Qualifikation, fehlende Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit, Befangenheit)
  • „Prüfungsunfähigkeit” (gesundheitliche Mängel etc.)
  • „Sachverhaltsirrtum”: Der Bewertung wird ein falscher Sachverhalt zu Grunde gelegt, weil etwa die Prüfungsarbeit verwechselt wird oder aber – was häufig vorkommt – zutreffende Ausführungen des Prüflings in der Prüfungsarbeit nicht oder nicht vollständig zur Kenntnis genommen werden.
  • Verkennung Ihres „Antwortspielraums” bei der Beantwortung fachspezifischer Fragen.
  • Verstoß gegen das Willkürverbot bzw. das Verbot sachfremder Erwägungen.
Kann jede Prüfungsentscheidung angefochten werden?2024-06-28T12:49:12+02:00

Ja, wenn die Prüfungsentscheidung vom Staat oder anderen Trägern hoheitlicher Gewalt (wie Universitäten, Schulen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammer, Steuerberaterkammer etc.) stammt. Diese Entscheidungen stellen einen Verwaltungsakt dar, der mit Widerspruch und Klage angegriffen werden kann.

Können nur Abschlussprüfungen angefochten werden?2024-06-28T12:49:31+02:00

Typischerweise werden Abschlussprüfungen angefochten. Aber auch gegen die Ergebnisse in Teilprüfungen kann vorgegangen werden. In diesem Zusammenhang ist nicht nur die eigentliche Abschlussprüfung (Staatsexamina, Diplomprüfungen, Bachelorprüfungen und Masterprüfungen) Gegenstand von Verfahren. Auch vorgeschaltete Prüfungen im Rahmen des Grund- und/oder Hauptstudiums, innerhalb von Praktika, Seminaren, Klausuren und Zwischenprüfungen, aber auch Promotion, Dissertation und Habilitation können überprüft werden.

Was wird unter dem Begriff „Prüfungsanfechtung“ verstanden?2024-07-17T15:10:44+02:00

Prüfungsanfechtung meint, seine Rechte wahrzunehmen, um entweder eine Notenverbesserung zu erreichen oder gegen das Nichtbestehen einer Prüfung vorzugehen.

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