Das Prüfungsrecht in der Schule orientiert sich an den bereits dargestellten Grundsätzen des Prüfungsrechts. Diese Grundsätze gelten insbesondere bei Abschlussprüfungen. Allerdings ist bei anzutreffenden Leistungsbewertungen zu unterscheiden, ob es sich um Verwaltungsakte handelt oder nicht, wonach sich die jeweiligen Rechtsschutzmöglichkeiten unterscheiden.

Prüfungen in der Schule

Einzelne Unterrichtsleistungen wie Schulaufgaben, mündliche Unterrichtsleistungen oder Hausaufgaben dienen primär pädagogischen Zielen, so dass es sich bei diesen Bewertungen gerade nicht um Verwaltungsakte handelt. Eine Klage, die sich allein gegen eine solche einzelne Leistungsbewertung richtet, wird grundsätzlich als unzulässig abgewiesen. Die Überprüfung der Versetzungsentscheidung, die u.a. auf der Einzelentscheidung ihre Grundlage hat, kann hingegen gerichtlich überprüft werden.

Zeugnisnoten können Verwaltungsaktqualität haben, wobei sie in der Regel keine Verwaltungsakte darstellen, da keine Außenwirkung vorliegt. Teilweise sind sie jedoch angreifbar, wenn die einzelne Zeugnisnote besondere Bedeutung für das berufliche Fortkommen hat.

Versetzungsentscheidungen stellen grundsätzlich einen Verwaltungsakt dar. Ist die Versetzung gefährdet bzw. wird dieser Verwaltungsakt nicht erteilt, kann gerichtliche Hilfe im Rahmen des Eilrechtsschutzes in Anspruch genommen werden.

Abschlussprüfungen und Versetzungsentscheidungen sind also grundsätzlich gerichtlich überprüfbar. Als Eltern sollten Sie Ihre starke Rechtsposition auch nutzen und gegenüber der Schule geltend machen.


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