Falsche Besetzung im Prüfungsausschuss

Es kommt nicht selten vor, dass ein Prüfungsausschuss falsch besetzt ist. Hierbei handelt es sich um einen Verfahrensfehler, der zu einer Prüfungsanfechtung berechtigt. Denn Verfahrensfehler liegen vor, wenn ein Mangel im Verfahrensablauf oder in der Ausgestaltung der Prüfung bestehen

Die Geltendmachung eines solchen Verfahrensfehlers führt regelmäßig (nur) dazu, dass eine Wiederholung der Prüfung möglich ist. Daher sollte sich ein Prüfling bei Vorliegen von Verfahrens- und Bewertungsfehlern vorab stets gut überlegen, ob er sich auf einen Verfahrensfehler berufen möchte, wenn er eigentlich eine Notenanhebung anstrebt.


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